Zoll und Steuern
Rückerstattung der MehrwertsteuerReisende aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat können sich auf in Italien gekaufte Artikel einfach und bequem die Mehrwertsteuer rückerstatten lassen.
Wie funktioniert die Rückerstattung?
Lassen Sie sich nach Ihrem Einkauf im Geschäft an der Kasse das Tax-Free-Formular ausstellen. Das Zollbüro am Flughafen Bozen wird Ihnen das Formular abstempeln damit Sie in Ihrem Heimatland die Mehrwertsteuer rückerstattet bekommen. Wenden Sie sich mit dem abgestempelten Formular einfach an einen der Global Blue Customer Service Center. Alle Details dazu finden Sie auf der Website der italienischen Zollagentur.
Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten des Flughafenbüros der Behörde für Verbrauchsteuern, Zölle und Monopole sind auf der offiziellen Website veröffentlicht, die über diesen Link zugänglich ist.
Wichtige Informationen für Reisenden
Alle Reisenden, die in die EU ein- oder ausreisen und dabei € 10.000,00 oder mehr an Bargeld mit sich führen, müssen dies beim Zoll erklären (gemäß der Verordnung (CE) n. 1889/2005, in Kraft seit 15 Juni 2007).
Zollbestimmungen
Viele Waren müssen dem Zoll gemeldet, bzw. können nicht nach Italien importiert werden. Erkundigen Sie sich vorab nach den zulässigen Waren um unangenehme Überraschungen am Flughafen zu vermeiden.
Alle wesentlichen Informationen zu den geltenden Ausfuhrbestimmungen, sowie die nützlichen Tipps für Reisende finden Sie auf der Internetseite der Zoll- und Monopolagentur (nur auf Italienisch und Englisch).