kPhoto Jaidermartina Flughafen Bozen 15

Flug Verfahren

ACHTUNG: Die nachfolgenden Informationen sind weder verbindlich noch vollständig. Sie ersetzen in keiner Weise die offiziellen Veröffentlichungen wie AIP-Italia, NOTAM, u.s.w.
 
Auf der offiziellen Homepage von ENAV AG (Flugsicherung Italien - www.enav.it → Services → AIP) sind folgende Dokumente kostenlos einsehbar: 
• Aerodrome Chart ICAO
• Obstacle Chart Type A 
• Obstacle Chart Type B
• STAR
• Initial climb procedures
• Visual approach chart
 

IFR FLUGVERFAHREN
Alle An- und Abflugverfahren nach Instrumentenflugregeln (IFR) dürfen ausschließlich von autorisierten Fluggesellschaften bzw. Piloten durchgeführt werden, die vom Flughafenbetreiber autorisiert sind, sowie auch von italienischen Staatsflügen. Um eine Genehmigung (Autorisierung) zu erhalten, ist eine Registrierung auf der spezifischen E-Learning-Plattform unter folgender Internetadresse erforderlich: https://ifr-qualification.bolzanoairport.it/login.
Diese Genehmigung ist für den verantwortlichen Piloten (PIC – Pilot in Command) verpflichtend und gilt für alle Luftfahrzeuge sowie für alle Betriebsarten (CAT, NCC, NCO). Der verantwortliche Pilot muss eine Mindestflugerfahrung auf demselben oder einem Luftfahrzeug der gleichen Anflugkategorie nachweisen, um sich auf der Plattform registrieren zu können. Die Mindestanforderungen für die Flugerfahrung lauten wie folgt:
- 100 Flugstunden und 10 Sektoren in den letzten 120 aufeinanderfolgenden Tagen, oder
- 150 Flugstunden und 20 Sektoren (ohne zeitliche Begrenzung).
Die E-Learning-Plattform umfasst einen Schulungskurs durch das Dokument "Pilot’s Self Briefing" sowie eine Online-Prüfung (Self-Checking). Die Plattform stellt dem Piloten 30 Fragen aus einem Pool von über 150 Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 80% der Fragen richtig beantwortet werden. Die Genehmigung wird durch die Ausstellung eines Zertifikats erteilt, das 12 Monate gültig ist und verlängert werden kann. Jedes Zertifikat ist an den Piloten und eine spezifische Luftfahrzeugkategorie gebunden; für jede zusätzliche Kategorie muss ein weiteres Zertifikat erworben werden. Der Luftfahrzeugbetreiber ist verpflichtet, beim Flugbetrieb am Flughafen Bozen eine Kopie des Zertifikats in Papierform oder digital mitzuführen und auf Verlangen der zuständigen Behörden vorzuweisen.
Die Verlängerung des Zertifikats erfolgt durch mindestens einen Start, Anflug und eine Landung am Flughafen Bozen mit dem auf dem Zertifikat angegebenen Luftfahrzeug während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats. Dieses Verlängerungsverfahren wird durch eine Selbsterklärung des Piloten auf dem Online-Portal durchgeführt, welche die Erfüllung der Anforderungen bestätigt.
Falls die Verlängerungsanforderungen nicht erfüllt werden, muss eine neue Genehmigung durch erfolgreiches Absolvieren der Online-Prüfung beantragt werden. Das Zertifikat entbindet den Luftfahrzeugbetreiber/Piloten nicht von der Einholung einer Genehmigung oder Zulassung bei der zuständigen nationalen Luftfahrtbehörde, sofern dies erforderlich ist.
CAT- und NCC-Betreiber haben die Möglichkeit, sich über ihre eigenen Schulungseinrichtungen zu qualifizieren. Es wird jedoch empfohlen, die auf der Website veröffentlichten Unterlagen zu überprüfen. Für weitere Anforderungen siehe bitte direkt das AIP – Tabelle 23 – Zusätzliche Informationen – Punkt 1 (nur auf Englisch oder Italienisch). Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich direkt an den Aerodrome Flight Operations Manager (AFO) unter der E-Mail-Adresse afo@bolzanoairport.it.


VFR FLUGVERFAHREN
Für VFR ist keine Genehmigung durch den Flughafenbetreiber erforderlich.
 

FLUGPLATZ-BETRIEBSMINDESTBEDINGUNGEN
Nachfolgend finden Sie eine zusammenfassende Tabelle der Flughafenbetriebsmindestbedingungen laut Flugregelung. Die Tabelle ist nur indikativ und ersetzt nicht die AIP-Informationen.
 

Airport Operating Minima

Handling - Tarife und Service
Informationen bezüglich der Handling - Tarife und Service finden Sie HIER N.B.: wegen der limitierten Verfügbarkeit von Abstellplätzen ist es dringend anzuraten, im Vorhinein die Verfügbarkeit von Abstellplätzen und Dienstleistungen mit dem Flughafenbetreiber ABD abzuklären unter:

General Aviation Büro
Tel.+39 0471 255 207 
Fax.+39 0471 255 202 
SITA BZOOWXH 
E-Mail: generalaviation@bolzanoairport.it
Öffnungszeiten für Informationen: 06:00-22:00


Selbständige Flugvorbereitung für Piloten - NOTAM
Am Flughafen Bozen stehen den Piloten zwei Flugvorbereitungspositionen zur Verfügung, beide mit Internet Anschluss, Drucker, FAX und Telefon. (Registrierungspflichtig). Eine Position befindet sich im Terminal außerhalb vor der Sicherheits-Schleuse im ersten Stock und eine in unmittelbarer Nähe des Main Apron. 
Für eine bessere Bewertung des Flughafenwetters steht eine WebCam zur Verfügung, einmal nach Westen und einmal nach Süden ausgerichtet, mit Sicht auf die primären An und Abflutäler. 


Betankung von Treibstoff
Informationen bezüglich der Treibstoffbetankung und der Mehrwertsteuerbefreiung finden Sie HIER.


Wichtige Informationen für die Fluggäste – Zollabfertigung
Alle Reisenden, die in die EU ein- oder ausreisen und dabei € 10.000 oder mehr an Bargeld mit sich führen, müssen dies, gemäß der Verordnung (EU) n. 1889/2005, (seit 15. Juni 2007 in Kraft) der Zollbehörde erklären. Weitere Informationen zu den Zollformalitäten finden Sie HIER.


Sanitätsbestimmungen
Die verantwortlichen Luftfahrzeugführer sind gesetzlich verpflichtet bei Ankunft von Flügen aus „nicht EU“ Ländern oder aus Gebieten / Staaten, die gemäß ENAC-Rundschreiben EAL-10 und in Anwendung der Internationalen Gesundheitsvorschriften Hygienemaßnahmen vorsehen, folgende Dokumente vorzulegen:
- Passagierliste
- Allgemeine Erklärung des Flugzeuges. (siehe Beispiel)

Die Flughafenbetreibergesellschaft ist verpflichtet, die oben genannten Unterlagen für mögliche Kontrollen von Seiten der zuständigen Sanitätsbehörde (USMAF - Gesundheitsamt für Schiff-, Luft- und Grenzverkehr) zu archivieren.