kPhoto Jaidermartina Flughafen Bozen 15

Flug Verfahren

ACHTUNG: Die nachfolgenden Informationen sind weder verbindlich noch vollständig. Sie ersetzen in keiner Weise die offiziellen Veröffentlichungen wie AIP-Italia, NOTAM, u.s.w.
 
Auf der offiziellen Homepage von ENAV AG (Flugsicherung Italien - www.enav.it → Services → AIP) sind folgende Dokumente kostenlos einsehbar: 
• Aerodrome Chart ICAO
• Obstacle Chart Type A 
• Obstacle Chart Type B
• STAR
• Initial climb procedures
• Visual approach chart
 

IFR FLUGVERFAHREN
Mit Ausnahme des Anflugverfahrens "VOR a - CAT. A/B/C" dürfen alle instrumentellen An- und Abflugverfahren nur vom Flughafenbetreiber autorisierten Fluggesellschaften bzw. Piloten und von den autorisierten italienischen staatlichen Flügen durchgeführt werden.
Um eine Genehmigung (Autorisierung) zu erhalten, ist es notwendig, sich auf der spezifischen Plattform unter folgender Webadresse zu registrieren:https://ifr-qualification.bolzanoairport.it/login.
Die E-Learning-Plattform beinhaltet einen Schulungskurs mittels Dokuments „Pilot’s Self Briefing“ und eine Online-Prüfung (Self-Checking). Die Plattform bietet dem Piloten 30 Fragen von insgesamt über 150 an. Die Prüfung wird mit mindestens 75% richtigen Antworten bestanden.
Nach bestandener Prüfung erteilt der Flughafenbetreiber einen Berechtigungsbescheinigung (Zeugnis) für den Instrumentenflug am Flughafen Bozen mit einer Gültigkeit von 12 Monaten. Da eine Überprüfung der eingegebenen Daten erforderlich ist, beträgt die Frist für die Ausstellung der Bescheinigung zwei Wochen. Kontaktieren Sie bitte den Flughafenbetreiber nicht vor diesem Datum.
Der Luftfahrzeughalter ist verpflichtet, beim Flug am Flughafen Bozen eine Kopie der Bescheinigung in Papier- oder digitaler Form mitzuführen und auf Verlangen der Behörde diese vorzulegen.
Die Berechtigung kann verlängert werden, wenn der Pilot innerhalb von 12 Monaten ab dem Berechtigungsdatum mindestens einen Start, Anflug und eine Landung am Flughafen Bozen durchführt. Drei Monate vor Ablauf des Zertifikats versendet die Online-Plattform automatisch eine E-Mail für die mögliche Verlängerung der Autorisierung. Auf der Online-Plattform kann der Pilot als Selbstzertifizierung das Datums des letzten Flugs am Flughafen Bozen eintragen. Dies ermöglicht den Flughafenbetreiber eine neue Berechtigungsbescheinigung für den Instrumentenflug am Flughafen Bozen für weitere 12 Monate auszustellen. 
Für CAT-Betreiber, welche von ihrer eigenen Betriebsstruktur autorisiert sind, ist es nicht notwendig eine Bescheinigung für Instrumentenflug am Flughafen Bozen und für dessen Verlängerung anzufordern. CAT-Betreiber haben jedoch auch die Möglichkeit, das E-Learning-System zu nutzen.
Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte direkt den AIP - Tabelle 13 - Zusätzliche Informationen - Punkt 1 (nur auf Italienisch oder Englisch).
Bei Zweifeln oder Klarstellungen können Sie sich direkt an den Flugbetriebsleiter des Flughafens (Airport Flight Operation Manager - AFO) unter der E-Mail-Adresse: afo@bolzanoairport.it wenden.
 

VFR FLUGVERFAHREN
Für VFR ist keine Genehmigung durch den Flughafenbetreiber erforderlich.
 

FLUGPLATZ-BETRIEBSMINDESTBEDINGUNGEN
Nachfolgend finden Sie eine zusammenfassende Tabelle der Flughafenbetriebsmindestbedingungen laut Flugregelung. Die Tabelle ist nur indikativ und ersetzt nicht die AIP-Informationen.
 

Airport Operating Minima

Handling - Tarife und Service
Informationen bezüglich der Handling - Tarife und Service finden Sie HIER N.B.: wegen der limitierten Verfügbarkeit von Abstellplätzen ist es dringend anzuraten, im Vorhinein die Verfügbarkeit von Abstellplätzen und Dienstleistungen mit dem Flughafenbetreiber ABD abzuklären unter:

General Aviation Büro
Tel.+39 0471 255 207 
Fax.+39 0471 255 202 
SITA BZOOWXH 
E-Mail: generalaviation@bolzanoairport.it
Öffnungszeiten für Informationen: 06:00-22:00


Selbständige Flugvorbereitung für Piloten - NOTAM
Am Flughafen Bozen stehen den Piloten zwei Flugvorbereitungspositionen zur Verfügung, beide mit Internet Anschluss, Drucker, FAX und Telefon. (Registrierungspflichtig). Eine Position befindet sich im Terminal außerhalb vor der Sicherheits-Schleuse im ersten Stock und eine in unmittelbarer Nähe des Main Apron. 
Für eine bessere Bewertung des Flughafenwetters steht eine WebCam zur Verfügung, einmal nach Westen und einmal nach Süden ausgerichtet, mit Sicht auf die primären An und Abflutäler. 


Betankung von Treibstoff
Informationen bezüglich der Treibstoffbetankung und der Mehrwertsteuerbefreiung finden Sie HIER.


Wichtige Informationen für die Fluggäste – Zollabfertigung
Alle Reisenden, die in die EU ein- oder ausreisen und dabei € 10.000 oder mehr an Bargeld mit sich führen, müssen dies, gemäß der Verordnung (EU) n. 1889/2005, (seit 15. Juni 2007 in Kraft) der Zollbehörde erklären. Weitere Informationen zu den Zollformalitäten finden Sie HIER.


Sanitätsbestimmungen
Die verantwortlichen Luftfahrzeugführer sind gesetzlich verpflichtet bei Ankunft von Flügen aus „nicht EU“ Ländern oder aus Gebieten / Staaten, die gemäß ENAC-Rundschreiben EAL-10 und in Anwendung der Internationalen Gesundheitsvorschriften Hygienemaßnahmen vorsehen, folgende Dokumente vorzulegen:
- Passagierliste
- Allgemeine Erklärung des Flugzeuges. (siehe Beispiel)

Die Flughafenbetreibergesellschaft ist verpflichtet, die oben genannten Unterlagen für mögliche Kontrollen von Seiten der zuständigen Sanitätsbehörde (USMAF - Gesundheitsamt für Schiff-, Luft- und Grenzverkehr) zu archivieren.