Flughafenzugang
So interessant die Flugwelt ist, leider dürfen den „nicht öffentlichen“ Bereich des Flughafenareals nur befugte Personen betreten.
Gemeint sind:
- Personen mit einem Flughafenausweis (TIA – Tesserino di Ingresso in Aeroporto),
- Personen mit einem Besucherpass „Visitor“
- Passagiere mit einem gültigen Boarding Pass.
Auch Fahrzeuge benötigen eine Bewilligung (Pass) für den Zugang zum sterilen Bereich des Flughafengeländes. Der Fahrer muss zudem einen Fahrgenehmigung besitzen (ADP – Airport Driving Permit).
Die Ausstellung von Zugangsberechtigungen und Flughafenführerscheinen ist in den Verordnungen der ENAC und der Flughafenverordnung geregelt. (hier einsehbar).
Die Ausstellung der oben genannten Berechtigungen unterliegt folgendem Tarif. Gebühren.
Leitfaden für Flughafenausweis und Fahrzeuge passFlughafenausweis und Fahrzeuge pass (nur auf Italienisch)
Zuständige Stelle für die Bearbeitung der Anträge am Flughafen Bozen ABD AIRPORT SPA:
Öffnungszeiten: von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 14.30Uhr (ausgenommen Feiertage)
Tel: 0471 255 205 – 0471 255 206
e-mail: terminal@bolzanoairport.it
Notwenige Formblätter für die Ausstellung des Flughafenausweises (Tesserino di ingresso aeroporto - TIA), Besucherausweise und Passierscheine für Fahrzeuge
HIER können sie die erforderlichen Formulare für die Ausstellung der Dokumente herunterladen (nur auf Italienisch).
Fahrgenehmigung Flughafen (ADP - Airport Driving Permit)
HIER der Zugang zur “ELearning”- Plattform zur Erlangung des Fahrgenehmigung.