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Barrierefreies Reisen 

Jeder Passagier mit eingeschränkter Mobilität hat, laut der EU-Verordnung (1107/2006), sowohl im Flughafen als auch an Bord Anspruch auf Hilfestellung. Die Flughafenbetreibergesellschaft ABD AIRPORT AG garantiert Ihnen also auf Anfrage, sowohl beim Abflug als auch bei der Ankunft und im Transitbereich, einen kostenlosen Service und bietet Ihnen alle nötigen Hilfestellungen an. Das Flughafenpersonal ist hierfür speziell vorbereitet und ausgebildet, um Sie ganz nach Ihrem Bedarf zu unterstützen.  

Wie beantragt man eine Hilfeleistung?

Damit Ihre Reise möglichst unbeschwert verläuft, sollten Sie Ihr Reisebüro oder direkt Ihre Fluggesellschaft frühzeitig (spätestens 48 Stunden vor Abflug) über Ihre Behinderung oder Ihre eingeschränkte Mobilität informieren. Somit können rechtzeitig alle notwendigen Vorkehrungen für einen barrierefreien Transport getroffen werden. Sollte Ihr Flug mit mehreren Airlines erfolgen, so wird empfohlen, jede einzelne Airline über Ihre eingeschränkte Mobilität zu informieren. Um Ihnen einen bestmöglichen Service zu garantieren, kann die Fluggesellschaft zusätzliche Informationen anfragen: Ob sie etwa medizinische Geräte benötigen oder ob ein Begleithund mitreisen wird. Liegt keine Buchung einer Assistenz vor, könnte es passieren, dass Sie etwas längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

Hilfestellungen am Flughafen Bozen

Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität stehen elf kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Sie befinden sich direkt gegenüber des Eingangs zum Flughafen.

Wir bieten Ihnen während Ihres Aufenthalts am Flughafen einen kostenloser Help-Service an. Sobald Sie am Flughafen ankommen, können Sie am Eingang des Terminals klingeln oder die Nummern +39 0471 255 255 oder +39 0471 255 204 wählen. Ein Flughafenmitarbeiter wird gleich zur Stelle sein und Sie während Ihres gesamten Aufenthalts im Flughafen unterstützen.

Melden Sie sich mindestens eine Stunde vor Abflug beim Check-in-Schalter. Da nicht jede Behinderung sofort ersichtlich ist, sollten Sie dort die Mitarbeiter auf Ihre Beeinträchtigung aufmerksam machen. Mitarbeiter am Flughafen sowie auf der Rollbahn und im Flugzeug werden Sie dann auf Ihrer Reise bestmöglich unterstützen.

Damit sich die Fluggesellschaft bereits vor Ihrer Ankunft bestmöglich vorbereiten kann, sollten Sie bereits bei der Flugbuchung Angaben zu Ihrer Beeinträchtigung machen. Hierfür können Sie sich an der offiziellen IATA-Kodifizierung orientieren. Sie gibt den Grad Ihre Bewegungseinschränkung an.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Kodifizierungen:

PRM (passengers with reduced mobility)
Fluggast mit eingeschränkter Mobilität.

WCHR (wheelchair ramp)
Für längere Distanzen, etwa zwischen Flugzeug und Abflughalle, in der Flughalle selbst und zwischen Ankunfts- und Abfahrtsort, benötigt der Fluggast einen Rollstuhl. Er kann aber selbständig Treppensteigen und sich im Flugzeug fortbewegen.

WCHS (wheelchair stair)
Der Fluggast kann sich in der Passagierkabine selbstständig fortbewegen, kann aber keine Treppen steigen und benötigt für längere Distanzen, etwa zwischen Flugzeug und Abflughalle, in der Flughalle und zwischen Ankunfts- und Abfahrtsort, einen Rollstuhl.

WCHC (wheelchair completely)
Der Fluggast kann sich nur mit einem Rollstuhl fortbewegen und ist auch in der Flugzeugkabine auf Betreuung angewiesen.

DEAF
Der Fluggast ist gehörlos oder hörgeschädigt.

BLIND
Der Fluggast ist blind oder sehgeschädigt.

DEF/BLIND
Der Fluggast ist blind und gehörlos und auf eine Begleitung angewiesen.

DPNA
Der Fluggast hat eine geistige Beeinträchtigung.

 

Ausstattung am Flughafen

  • Für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität stehen im Flughafengebäude eigene Toiletten zur Verfügung.
  • Der Flughafen verfügt über Rollstühle und spezielle Ausrüstungen für das Ein- und Aussteigen ins Flugzeug (Ambulift AVIOGEI PED 3500).
  • Pfad für sehgeschädigte Personen: für den Zugang zum Flughafengebäude sowie zum Check-in-Schalter, zu den Toiletten und den Sicherheitskontrollen sind für sehbehinderte bzw. sehgeschädigte Personen eigene Leitstreifen angebracht.

Ihre Fluggastrechte

Sollte die Hilfestellung nicht gewährleistet werden, so können Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft beschweren. Sollte die Fluggesellschaft auf die Beschwerde nicht reagieren, kann der Passagier eine formelle Beschwerde bei der ENAC einreichen. Alle Informationen dazu finden Sie unter www.enac.gov.it.

Das Beschwerdeformular zum Download: Beschwerdeformular

Recht auf Wiedergutmachung

Wurde eines Ihrer Hilfs- oder Pflegebedarfsmittel bei der Abfertigung am Flughafen oder bei der Beförderung an Bord des Flugzeuges beschädigt oder ging es verloren? Dann können Sie ein Ansuchen für eine Entschädigung stellen. Die Höhe der Wiedergutmachung entspricht den internationalen und nationalen Vorschriften.

Kontakt:
Tel. +39 0471 255 255
Fax. +39 0471 255 202
E-Mail: ticket@bolzanoairport.it