Flughafenordnung
Die Flughafenbetreibergesellschaft ABD AIRPORT AG hat eine Flughafenordnung verfasst und veröffentlicht.* Dieses Regelwerk gilt ausschließlich für den Flughafen Bozen und soll genau auflisten, wie die Infrastrukturen und wie die Anlagen in Punkto Sicherheit und Service koordiniert und regulär benützt werden.
Inhalte:
- Regelung der operativen Aktivitäten, Gewährleistung des regulären Ablaufes, Berücksichtigung der Service-Standards, Gesetzgebung und Schutz der Sicherheit am Flughafen.
- Regelung zur Nutzung der Räume, der Infrastrukturen und des Flughafen-Services durch die Flughafenangestellten.
- Präzisierung der Bedingungen, mit denen Infrastrukturen und Einrichtungen den Benutzern zur Verfügung gestellt werden.
- Regelung der Ausübung verschiedener Aktivitäten, vor allem jene, die sich in den öffentlichen Bereichen abspielen, gemäß dem Dekretes 18/99 für die Liberalisierung der Bodenabfertigung auf Flughäfen in der Europäischen Gemeinschaft.
- Festhalten an spezifischen Anforderungen zu allen Themen, die den Flughafen betreffen.
- Operative Vorkehrungen und Verfahren für die Untersuchung von Straftaten.
- Das Reglement ist eine geschlossene Sammlung von Regeln und Verfahren. Die Notfallpläne sind nicht enthalten.
Die Flughafenordnung zum Download (in italienischer Sprache)
* Die Flughafenordnung wurde von der ENAC in einem Rundschreiben vorgeschrieben (APT-19 vom 26.10.2005) und bezieht sich auf das Legislativdekret Nr. 238 (Artikel 2, Absatz 3) vom 08.09.2004 und dem Gesetz Nr. 265 vom 09.11.2004 (D.Lgs.96/05). Das Reglement greift die vom Flughafendirektor erlassenen, vorhergehenden und bereits in den Verordnungen enthaltenen Bestimmungen auf. Es unterstreicht vor allem die gegenüber der ENAC übernommenen Verpflichtungen gegenüber Privaten oder gegenüber öffentlichen Institutionen. Möchte der Flughafenbetreiber diese Bestimmungen und Vorschriften aktualisieren, dürfen die damit einhergehenden Verfahren nicht in Konflikt mit der geltenden Flughafenordnung geraten.